Repräsentantenkammer beschließt Gesetzentwurf „Über Belarussen im Ausland“

Die Repräsentantenkammer der Belarussischen Nationalversammlung hat den Gesetzentwurf „Über Belarussen im Ausland“ in der zweiten Lesung beschlossen. Das gab die Nachrichtenagentur BelTA bekannt. Der Vizevorsitzende des Ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten, Wiktor Fessak, präsentierte das Dokument im Parlament. Damit wird man die im Ausland lebenden Belarussen und ihre Gemeinschaften unterstützen.
Im Gesetzentwurf werden klar jene Personengruppen definiert, die als „Belarussen im Ausland“ bezeichnet werden. In erster Linie sind das belarussische Staatsbürger, die einen ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Zweitens sollen Ausländer und staatenlose Bürger mit einem ständigen Wohnsitz im Ausland unter dem Begriff „Belarussen im Ausland“ verstanden werden, deren Vorfahren in Belarus geboren wurden oder gelebt haben. Schließlich gehören jene Ausländer oder Staatenlose in diese Kategorie, die einen ständigen Wohnsitz außerhalb von Belarus haben, aber sich als ethnische Belarussen ansehen.

 
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Hallo liebes Radio und ALLES GUTE zum 34.Geburtstag der deutschen Redaktion. So lange kenne ich Radio Belarus noch gar nicht, aber wenn Du liebe Jana und liebe Elena die nächsten 34 Jahre hier weiterhin am Start seit, dann bin ich es als Hörer auch, versprochen!! :-) ) LG Dietmar

Antwort:

Lieber Dietmar,

vielen Dank für Deine Glückwünsche!!
Ich bin auch nicht vom Anfang an hier. Wollen wir trotzdem so viel wie möglich zusammen bleiben! ;)
Liebe Grüße und alles Gute
Jana


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