Repräsentantenkammer beschließt Gesetzentwurf „Über Belarussen im Ausland“

Die Repräsentantenkammer der Belarussischen Nationalversammlung hat den Gesetzentwurf „Über Belarussen im Ausland“ in der zweiten Lesung beschlossen. Das gab die Nachrichtenagentur BelTA bekannt. Der Vizevorsitzende des Ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten, Wiktor Fessak, präsentierte das Dokument im Parlament. Damit wird man die im Ausland lebenden Belarussen und ihre Gemeinschaften unterstützen.
Im Gesetzentwurf werden klar jene Personengruppen definiert, die als „Belarussen im Ausland“ bezeichnet werden. In erster Linie sind das belarussische Staatsbürger, die einen ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Zweitens sollen Ausländer und staatenlose Bürger mit einem ständigen Wohnsitz im Ausland unter dem Begriff „Belarussen im Ausland“ verstanden werden, deren Vorfahren in Belarus geboren wurden oder gelebt haben. Schließlich gehören jene Ausländer oder Staatenlose in diese Kategorie, die einen ständigen Wohnsitz außerhalb von Belarus haben, aber sich als ethnische Belarussen ansehen.

 
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