Der Ministerrat von Belarus hat die Fälle bestimmt, wenn die Kommissionsgebühr für den Kauf von Fremdwährung an der Belarussischen Währungs- und Fondsbörse 0 Prozent betragen wird. Das gab der Pressedienst der belarussischen Regierung einem BelTA-Korrespondenten mit Verweis auf die Verordnung des Ministerrates vom 31. Dezember 2014 bekannt.
Der Steuersatz liegt bei 0 Prozent beim Ankauf von Devisen für die Tilgung der Währungskredite für die Umsetzung von staatlichen Programmen und Maßnahmen. Bei einem Steuersatz von 0% wird die Fremdwährung für die Tilgung der Währungskredite von belarussischen Banken gekauft, die mit Garantie belarussischer Regierung und örtlicher exekutiver und verfügender Behörden gewährt wurden. Das gleiche gilt für die Auslandsanleihen, die mit Garantie belarussischer Regierung eingeräumt wurden.
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