Generalstaatsanwaltschaft leitet Strafverfahren wegen rechtswidriger Tätigkeit der Rada BNR ein


 

Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine Reihe von Strafverfahren wegen rechtswidriger Tätigkeit der Rada BNR eingeleitet. Das sagte Waleri Schuljak, Abteilungsleiter für Kontrolle über den Vollzug der Gesetze im Bereich Staatssicherheit, heute vor Journalisten.

 

Bei allen Strafverfahren handelt es sich um Straftaten, die von einer Gruppe von Personen begangen wurden. Darunter gibt es schwere und besonders schwere Straftaten. Sie alle verletzten die Interessen der Republik Belarus.

 

Ganz spezifisch sind das solche Straftaten wie Verschwörung zum Ziel der Machtergreifung; Leitung extremistischer Gruppierungen, die unter anderem die Rehabilitierung des Nazismus zum Ziel haben; Beteiligung an extremistischen Aktivitäten; Unterstützung extremistischer Aktivitäten; Aufstachelung zu nationaler, religiöser oder sonstiger sozialer Feindschaft oder Zwietracht; vorsätzliche Handlungen zur Rehabilitierung des Nazismus; Aufstachelung belarussischer Bürger zur Teilnahme an den bewaffneten Formationen einer der gegnerischen Parteien auf dem Gebiet eines ausländischen Staates.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Strafsachen an den KGB-Vorsitzenden weitergeleitet wurden, um eine Voruntersuchung zu organisieren und alle Personen zu identifizieren, die an den Aktivitäten der extremistischen Gruppe beteiligt sind (unabhängig davon, ob sie sich im Ausland oder in Belarus befinden).

 

Die Generalstaatsanwaltschaft hält es auch für notwendig, ein diplomatisches Ersuchen an die Führung europäischer und nordamerikanischer Staaten zu richten, damit sie auf ihrem Territorium umgehend alle notwendigen Maßnahmen zur Unterbindung von Aktivitäten solcher extremistischer Formation ergreifen.

 

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hat die Rada BNR trotz der Tatsache, dass sie im Juli dieses Jahres durch einen Beschluss des Komitees für Staatssicherheit als extremistisch eingestuft wurde, was ihren Anführern und Mitgliedern sicher bekannt ist, ihre rechtswidrigen Aktivitäten nicht eingestellt. Im Gegenteil, diese Aktivitäten wurden intensiviert.

 

So wurden beispielsweise im September dieses Jahres Wahlen zur neuen Zusammensetzung des so genannten „Präsidiums“ der Rada BNR abgehalten, die neue Teilnehmer an illegalen Aktivitäten in ihre Reihen lockten.

 

Außerdem koordiniert die Rada-Führung ihre destruktiven Bemühungen mit anderen extremistischen Gruppierungen, darunter dem so genannten „Koordinationsrat“, dem „Vereinten Übergangskabinett“ unter der Leitung von Tichanowskaja, und stellt Verbindungen zu den in der Ukraine operierenden bewaffneten Strukturen her, zu denen auch Bürger von Belarus gehören.

 

„In ihren jüngsten Erklärungen stellt die Führung der Rada BNR fest, dass sie alle friedlichen Methoden des Machtkampfes ausgeschöpft hat“, sagt Schuljak.

 

Mit Hilfe kontrollierter Ressourcen im Internet verbreitet die Rada BNR Informationsmaterial, das bewusst falsche Informationen über die politische, wirtschaftliche, soziale und internationale Lage von Belarus sowie über den rechtlichen Status seiner Bürger enthält. Diese Materialien zielen unter anderem darauf ab, sozialen Hass und Zwietracht zu schüren. Sie propagieren offen extremistisches Gedankengut und rufen zum Terror auf. Sie rechtfertigen Personen, die wegen terroristischer Aktivitäten verhaftet worden sind, aber auch jene, die an den Kampfhandlungen in der Ukraine illegal teilgenommen haben.

 

Alle Informationsmaterialien der Rada BNR sind auf Antrag der Staatsanwaltschaft im September 2023 vom Minsker Gericht als extremistisch anerkannt.

 

„Darüber hinaus erweckt die Rada BNR den Anschein der Existenz von Attributen eines „parallelen“ Staates, reanimiert und entwickelt ihr eigenes Vergabesystem, das von den Rada- Gründern in den 1940-/1950-er Jahren eingerichtet wurde. Auf diese Weise wird versucht, den Anschein einer legitimen „Regierung“ zu erwecken, und in Wirklichkeit - rehabilitiert die Rada den Nazismus und Kollaborationismus“, heißt es aus der Generalstaatsanwaltschaft.

 

Wer solche Auszeichnungen aus den Händen der Führer der Rada BNR entgegennehmen will, soll wissen, dass die ersten „Träger“ dieser Auszeichnungen als Henker des belarussischen Volkes in die Geschichte eingegangen sind. Sie waren Organisatoren und Teilnehmer kollaborierender und subversiver Organisationen, wie die Hilfspolizei, Weißruthenisches Selbstschutzkorps, Weißruthenische Heimwehr, das Luftlandebataillon zur besonderen Verfügung „Dallwitz“. Daher ist die Generalstaatsanwaltschaft der Ansicht, dass allein die Teilnahme an den Aktivitäten der Rada BNR oder die Annahme solcher „Auszeichnungen“ als zynische Beleidigung des Gedenkens an die Opfer des Völkermords am belarussischen Volk und als kriminelle Komplizenschaft bei der Rehabilitierung des Nationalsozialismus zu betrachten ist.

 

 

 
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Hallo liebes Radio und ALLES GUTE zum 34.Geburtstag der deutschen Redaktion. So lange kenne ich Radio Belarus noch gar nicht, aber wenn Du liebe Jana und liebe Elena die nächsten 34 Jahre hier weiterhin am Start seit, dann bin ich es als Hörer auch, versprochen!! :-) ) LG Dietmar

Antwort:

Lieber Dietmar,

vielen Dank für Deine Glückwünsche!!
Ich bin auch nicht vom Anfang an hier. Wollen wir trotzdem so viel wie möglich zusammen bleiben! ;)
Liebe Grüße und alles Gute
Jana


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