Belarus führt ab 20. März elektronische Visa ein


Seit dem 20. März können ausländische Bürger mit einem elektronischen Visum nach Belarus einreisen. Dies teilte der Pressedienst des belarussischen Außenministeriums mit.
 
Diese Möglichkeit wird durch die Verordnung der Regierung Nr. 953 vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Visaregeln der Republik Belarus geschaffen.
 
Diese Möglichkeit steht den Inhabern gewöhnlicher Reisepässe von 67 Ländern offen, darunter die Vereinigten Staaten, Kanada, die EU-Mitgliedstaaten, Australien, Neuseeland, Japan, das Vereinigte Königreich und andere Länder.
 
E-Visa sind einmalige Einreisevisa und Einzelvisa, die für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen ausgestellt werden. Je nach Reisezweck gibt es die folgenden Kategorien von E-Visa: Geschäftsreisen, Teilnahme an Sport-, Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsveranstaltungen sowie Praktika, private Angelegenheiten und Tourismus.
 
Elektronische Visa werden automatisch ausgestellt, ohne dass die belarussischen Auslandsvertretungen aufgesucht werden müssen und ohne dass Unterlagen zur Visabeschaffung vorgelegt werden müssen.
 
Die Konsulargebühr für die Ausstellung eines elektronischen Visums ist dieselbe wie für ein Visum, das in den Reisepass eingeklebt wird. Zusätzlich zur Konsulatsgebühr ist eine Servicegebühr von 6 Euro zu entrichten. Um ein solches Visum zu erhalten, muss ein Ausländer lediglich ein persönliches Konto auf der Website „E-Pasluga“ (https://e-pasluga.by/home.html) einrichten und einen Visumantrag stellen, indem Sie den entsprechenden Dienst auswählen: Dienstcode 3.04.01, Dienstname „Ausstellung elektronischer Visa“. Der Visumantrag wird innerhalb von sieben Kalendertagen bearbeitet.
 
Bei der Einreise nach Belarus und während des Aufenthalts im Land ist der Ausländer verpflichtet, auf Verlangen der zuständigen Behörden eine Kopie des elektronischen Visums in elektronischer Form oder auf Papier vorzulegen.
 
Die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Belarus mit einem elektronischen Visum ist an allen internationalen Kontrollpunkten möglich (Straßenkontrollpunkt, Eisenbahnkontrollpunkt, Nationaler Flughafen Minsk, Flughäfen von Brest, Witebsk, Gomel, Grodno, Mogiljow).
 
Das Außenministerium wies darauf hin, dass alle zuvor eingeführten visafreien Regelungen weiterhin in Kraft bleiben.
 
Die Liste der Staaten, deren Staatsangehörige ein E-Visum erhalten können, umfasst:
 - Australien; Österreich; Andorra; Antigua und Barbuda; Barbados; Bahrain;
 - Belgien; Bulgarien; Bolivien;
 - Bosnien und Herzegowina; Vanuatu;
 - Vatikanstadt; Vereinigtes Königreich;
 - Ungarn; Deutschland; Griechenland;
 - Dänemark; Dominica; Indonesien;
 - Island; Irland; Spanien;
 - Italien; Kanada; Kolumbien; Zypern; 
 - Korea; Kuwait; Lettland*; Litauen;
 - Liechtenstein; Luxemburg;
 - Malaysia; Malta; Mexiko;
 - Mikronesien; Monaco;
 - Niederlande; Neuseeland;
 - Norwegen; Oman; Panama; Paraguay; 
 - Peru; Polen; Portugal; Rumänien; El Salvador; San Marino;
 - Saudi-Arabien; Nord-Mazedonien;
 - Seychellen;
 - St. Vincent und die Grenadinen;
 - Singapur; Slowakei; Slowenien;
 - Finnland; Vereinigte Staaten von Amerika; Uruguay; 
  - Frankreich; Kroatien; Tschechische Republik; 
  - Chile; Schweden; Schweiz; 
  - Estland **; Japan.
(* Einschließlich Nicht-Staatsbürger von Lettland.
** Einschließlich staatenlose Personen mit ständigem Wohnsitz in Estland).
 
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Hallo liebes Radio und ALLES GUTE zum 34.Geburtstag der deutschen Redaktion. So lange kenne ich Radio Belarus noch gar nicht, aber wenn Du liebe Jana und liebe Elena die nächsten 34 Jahre hier weiterhin am Start seit, dann bin ich es als Hörer auch, versprochen!! :-) ) LG Dietmar

Antwort:

Lieber Dietmar,

vielen Dank für Deine Glückwünsche!!
Ich bin auch nicht vom Anfang an hier. Wollen wir trotzdem so viel wie möglich zusammen bleiben! ;)
Liebe Grüße und alles Gute
Jana


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