Amnestie-Gesetzentwurf zum 70. Befreiungstag in zweiter Lesung angenommen

Das belarussische Parlament hat den „Gesetzentwurf zur Amnestie anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung von Belarus von Hitlerfaschismus“ in zweiter Lesung beschlossen, wie die Nachrichtenagentur BelTA mitteilte. Den Gesetzentwurf hat der Staatspräsident initiiert und der Nationalversammlung zur Prüfung vorgelegt.
Laut Wiktor Russak, Vizevorstand des Ständigen Ausschusses in der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung von Belarus für Nationale Sicherheit, sei dieser Amnestie-Gesetzentwurf ein Akt von Humanismus. Das Dokument wurde in erster Lesung am 14. Mai angenommen. Die meisten Korrekturen hatten vorwiegend technischen Charakter.
Das Gesetz sieht die Freilassung für Minderjährige, Schwangere, Personen im Rentenalter, Behinderte, Kriegsveteranen, Tschernobyl-Betroffene usw. vor. Die Amnestie erstreckt sich auf jene Häftlinge, die keine besonders schweren Verbrechen begangen haben.

 
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Hallo liebes Radio und ALLES GUTE zum 34.Geburtstag der deutschen Redaktion. So lange kenne ich Radio Belarus noch gar nicht, aber wenn Du liebe Jana und liebe Elena die nächsten 34 Jahre hier weiterhin am Start seit, dann bin ich es als Hörer auch, versprochen!! :-) ) LG Dietmar

Antwort:

Lieber Dietmar,

vielen Dank für Deine Glückwünsche!!
Ich bin auch nicht vom Anfang an hier. Wollen wir trotzdem so viel wie möglich zusammen bleiben! ;)
Liebe Grüße und alles Gute
Jana


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