Präsident der Republik Belarus Alexander Lukaschenko fordert effiziente Maßnahmen für eine hemmungslose Geschäftsführung im Land mit Rücksicht auf objektiv vorhandene unternehmerische Risiken und demnach auch mildere Strafprozessgesetze. Das sagte der Staatschef in der Beratung zu den Fragen über die weitere Verbesserung der Strafgesetzgebung in Belarus.
Mehr Freiheit für Geschäftsinitiative bestimmt ein neuer Gesetzentwurf „Über Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch der Republik Belarus“, der wichtige Neuerungen im Strafgesetz vorsieht. In manchen Fällen schlägt man z.B. vor, den Freiheitsentzug einfach mit einer Strafe zu ersetzen.
„Die Neuerungen sollen sich nicht auf die Stabilität des Landes negativ auswirken. Eine solche Entscheidung über die Änderungen im Strafgesetz soll tiefgreifend analysiert und durchdacht werden. Die Optimierung der strafrechtlichen Instrumente soll keinesfalls die generelle Straflosigkeit zur Folge haben“, sagte der Präsident. „Die Strafverfolgungsbehörden sollen bestimmte Anti-Korruptions-Maßnahmen entwickeln, die die Unvermeidbarkeit der Strafe in unserem Land sichern werden. Andererseits ist das Strafrecht keine „Scheuche“ für Geschäftskreise und soll nicht der Geschäftsinitiative im Wege stehen, wenn man dem Gesetz gemäß handelt und jede Art Kriminalität dabei ausschließt“, betonte das Staatsoberhaupt.
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