Parlament beschließt Amnestie-Gesetzentwurf zum 70. Befreiungstag in erster Lesung

Belarussische Parlamentarier haben den „Gesetzentwurf zur Amnestie anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung von Belarus von Hitlerfaschismus“ in erster Lesung angenommen, teilt ein BelTA-Korrespondent mit. Den Gesetzentwurf hat der Staatspräsident initiiert und der Nationalversammlung zur Prüfung vorgelegt.
„Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurde das Ziel ins Auge gefasst, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, vor allem in Bezug auf jene Verurteilten, die ihre Besserung unter Beweis gestellt haben“, sagte Innenminister Igor Schunewitsch bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes. „Dieser Amnestie-Gesetzentwurf stellt einen Akt von Humanismus seitens des Staates dar. Nach vorläufigen Einschätzungen sollen rund 2 700 Häftlinge entlassen werden.“
Das Gesetz sieht in erster Linie Freilassung für Minderjährige, schwangere Frauen, Personen im Rentenalter, Personen mit Behinderungen, Kriegsveteranen, Tschernobyl-Betroffene vor. Die Amnestie erstreckt sich auf jene Häftlinge, die keine besonders schweren Verbrechen begangen haben. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

 
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