Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko will heute bei einer Besprechung die vorgeschlagenen Änderungen der Strafprozessordnung erörtern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor, teilt BELTA mit.
Mit dieser Arbeit hat man vor zwei Jahren nach einer Besprechung über die Verbesserung der Arbeitsweise der Gerichte begonnen.
"Die effiziente Arbeitsweise der Gerichte in unserem Land stand schon immer im Mittelpunkt des Interesses. Das Thema unseres heutigen Gesprächs sind Gerichtsverhandlungen, insbesondere in Strafsachen", sagte Alexander Lukaschenko.
Er betonte: "Die Ernsthaftigkeit der anstehenden Fragen und die Folgen der Gerichtsurteile erfordern einen sehr ausgewogenen Ansatz für die Reform in diesem Bereich. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um etwas so Sensibles wie die Anfechtung von Gerichtsentscheidungen handelt.
Alexander Lukaschenko merkte an, dass leider auch der kompetenteste und erfahrenste Richter oder Staatsanwalt Fehler in seiner Arbeit zulassen kann. Dabei handelt es sich nicht nur um geringfügige, technische Fehler, sondern manchmal können sie zur Verurteilung eines Unschuldigen führen. "Die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren, sollte bedingungslos gewährleistet werden", betonte der belarussische Staatschef.
Er erinnerte daran, dass zu diesem Zweck im Jahr 2016 das Strafverfahren von einem Kassations- auf ein Berufungsverfahren umgestellt wurde, was eine umfassendere Prüfung der Umstände des Falls in einem Gericht der zweiten Instanz ermöglicht. "2019 habe ich den Obersten Gerichtshof angewiesen, Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Verfahrens zur Anfechtung der Gerichtsentscheidungen in Strafsachen zu unterbreiten. Ende letzten Jahres hat der Oberste Gerichtshof einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt", sagte der Präsident.
Einerseits sieht der Entwurf eine Optimierung des bestehenden gerichtlichen Revisionsverfahrens vor, um unnötigen bürokratischen und organisatorischen Aufwand zu vermeiden. Andererseits wird es vorgeschlagen, eine zusätzliche Stufe des Gerichtsverfahrens - die Kassation - einzuführen. "In diesem Zusammenhang möchte ich, dass die Entwurfsverfasser und die betroffenen Parteien deutlich erläutern, warum wir die Kassation in den Strafprozess zurückbringen müssen. Wir hatten sie bereits. Schließlich bleibt auch Berufungsverfahren erhalten", wies der Staatschef auf.
FM-Sender und –Frequenzen:
Rakitniza - 106.2 MHz
Grodna - 95.7 MHz
Swislatsch - 104.4 MHz
Geraneni - 99.9 MHz
Braslaŭ - 106.6 MHz
Mjadsel’ - 102.0 MHz