In Belarus hat die Kandidatenaufstellung für die Wahlen zu den 27. örtlichen Abgeordnetenräten begonnen. Die Nominierung dauert bis zum 10. Februar. Laut Wahlgesetz der Republik Belarus dürfen politische Parteien, Arbeitskollektive, und einzelne Bürger mittels Unterschriftensammlung ihre Kandidaten stellen. Nominierung kann auf regionaler, kommunaler und Gebietsebene erfolgen.
Bei Aufstellung von Kandidaten von Arbeitskollektiven gilt die Regel – die Beschäftigtenzahl soll bei mind. 150 Personen (bei Nominierung für Gebietsräte und Stadtrat Minsk) oder mindestens 75 Personen (bei Nominierung für Städteräte) liegen. Dabei sollen sich Betriebe oder Organisationen, die ihre Kandidaten vorschlagen, auf dem Territorium des Wahlkreises befinden. Arbeiterkollektive dürfen nur eine Person als Abgeordnetenkandidat aufstellen.
Nach Abschluss der Aufstellung sollen alle Dokumente in einem Paket der Wahlkommission zur Prüfung vorgelegt werden. Angaben über Einkommen und Vermögen sollen alle Kandidaten der ZWK in einer entsprechenden Deklaration vorweisen.
FM-Sender und –Frequenzen:
Rakitniza - 106.2 MHz
Grodna - 95.7 MHz
Swislatsch - 104.4 MHz
Geraneni - 99.9 MHz
Braslaŭ - 106.6 MHz
Mjadsel’ - 102.0 MHz