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Der Menschenrechtsbereich der Vereinten Nationen bedarf einer ernsthaften Änderung der Vorgehensweise. Das erklärte der stellvertretende Außenminister von Belarus, Igor Sekreta, am 14. Oktober bei einem interaktiven Dialog mit dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, zu Menschenrechtsfragen, der am Rande der 81. Sitzung der UN-Generalversammlung in New York stattfand.
„Der Menschenrechtsbereich der Vereinten Nationen bedarf einer ernsthaften Änderung der Vorgehensweise, damit die Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte auf den in der UN-Charta verankerten Prinzipien beruht. Diese Reform soll das langjährige Problem voreingenommener Bewertungen und der Ignorierung der schwerwiegendsten Menschenrechtsprobleme in einer Reihe von Ländern sogenannter etablierter Demokratien durch das OHCHR und andere Menschenrechtsmechanismen lösen“, betonte Igor Sekreta.
Der belarussische Diplomat warf die Frage auf, ob eine Situation noch als normal gelten könne, in der das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte blitzschnell jegliches Vorgehen der Behörden in einigen Ländern kritisiere, hingegen zu schwersten Verstößen in anderen Ländern vollkommen schweige. „Das betrifft beispielsweise die bis heute andauernde Gewalt bei der Niederschlagung friedlicher Jugendproteste in Frankreich. Ganz zu schweigen von der Legalisierung diskriminierender Praktiken gegenüber Migranten in der Europäischen Union“, nannte der Vize-Minister die jüngsten Beispiele.
Der Vertreter der belarussischen Delegation richtete an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte mehrere Fragen: Welche Maßnahmen seien in den letzten vier Jahren ergriffen worden, um das Problem der Doppelstandards zu beseitigen, die sich äußerst negativ auf die Qualität der internationalen Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich auswirkten? Welche konkreten Schritte würden unternommen, damit die Menschenrechtslage in allen Staaten nach den Grundsätzen der Universalität und Unparteilichkeit bewertet werde?
„Und noch ein paradoxes Problem. Der Menschenrechtsblock der UNO fordert beharrlich eine Aufstockung der Finanzierung. Doch die Praxis der Verwendung der vorhandenen Mittel wirft ernste Fragen auf. Die jährliche Erneuerung äußerst kostspieliger und sich gegenseitig überschneidender Ländermechanismen, deren Arbeit zusätzlich von einer Sondereinheit des OHCHR unterstützt wird, ist eine unverzeihliche Verschwendung. Zugleich werden für die technische Hilfe an Staaten weniger als ein Viertel der Mittel bereitgestellt, die für Ländermandate beantragt werden“, machte der stellvertretende Außenminister aufmerksam.
In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, wie die Arbeit der in diesem Jahr gestarteten Globalen Allianz für Menschenrechte mit dem Funktionieren der bestehenden UN-Menschenrechtsmechanismen in Einklang gebracht werden solle.
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