Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz bereitet alle notwendigen Dokumente vor, um zweiseitige Sozialversicherungsabkommen mit Estland, Moldau, Tschechien und Polen zu schließen. Diese regeln den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten im jeweiligen Staat. Das teilte Vizeminister für Arbeit Waleri Kowalkow während der Online-Konferenz in der Telegraphenagentur BelTA.
Durch den Abschluss von 6 zweiseitigen und einem multilateralen Sozialversicherungsabkommen ist die Republik Belarus auf dem Gebiet der Rentenversicherung mit mehreren Ländern verbunden. Im Juli 2014 ist das Abkommen mit Aserbaidschan in Kraft getreten, das Rentenansprüche für Bürger beider Staaten vorsieht, sollen sie (Bürger) in ihren Heimatstaaten das Rentenrecht erworben haben.
Mit dem im Dezember 2014 signierten Sonderprotokoll zum Sozialversicherungsabkommen zwischen der Republik Belarus und der Russischen Föderation sollen Verbesserungen vorgenommen werden – die Rentenzahlung wird optimiert und vereinheitlicht, so Waleri Kowalkow.
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