Das Gesetz „Über Belarussen im Ausland“ kann in diesem Jahr verabschiedet werden. Das sagte der Beauftragte für Religion und Nationalitäten, Leonid Guljako, in der Pressekonferenz.„Gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten arbeiten wir an der praktischen Umsetzung jener Korrekturen, die das Parlament beschlossen hat. Ich gehe davon aus, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes in diesem Jahr viele Fragen endlich gelöst werden. Die Verwaltung für Religion und Nationalitäten hat immer im rechtlichen Rahmen jener Normen gearbeitet, die sich auf die Tätigkeit nationaler und Kulturvereine in Belarus und die der Belarussen im Ausland beziehen. Die Nationalitätenfrage hat in Belarus nur einen positiven Nachklang“, erzählte Leonid Guljako.
Der vom Apparat des Beauftragten erarbeitete und vom Staatschef genehmigte Gesetzentwurf über die Belarussen im Ausland wurde im November 2013 von der Repräsentantenkammer in der ersten Lesung verabschiedet.Im Gesetzentwurf werden klare jene Personengruppen definiert, die als „Belarussen im Ausland“ bezeichnet werden.