Privatisierungsgesetz wird durch Bestimmungen zur Besitzaufsicht ergänzt

      Die Regierung bereitet Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Privatisierung und will dabei auf Regelungen aus dem Bereich Besitzaufsicht Bezug nehmen. Das sagte der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Eigentum, Georgi Kusnezow. Die Besitzaufsicht sei mehrfach in den Beratungen beim Präsidenten und in den Sitzungen des Ministerrates thematisiert worden. Der entsprechende Erlassentwurf sei beantragt worden, das Privatisierungsgesetz habe man um die neuen Bestimmungen erweitert. Das neue vom Staatschef bewilligte Gesetzprojekt solle demnächst dem Parlament vorgelegt werden. Georgi Kusnezow geht davon aus, dass der geänderte Gesetzentwurf in der ersten Lesung der Repräsentantenkammer im April beraten werden würde. 
        Mit diesem Gesetzentwurf wird das Konzept Besitzaufsicht völlig neu definiert. Demnach sollen Gouverneure das Recht erhalten, staatliche Vertreter auch in jenen Aktiengesellschaften zu bestimmen, wo der Staat keine eigenen Anteile besitzt, etwa in AGs nach ihrer Privatisierung. Aktieninhaber dieser AGs sind belarussische Bürger, deshalb sollen zum Schutz ihrer Rechte und Interessen staatliche Vertreter eingesetzt werden. Sie sollen im Interesse der Aktionäre handeln und Entscheidungen blockieren, wenn sie Interessen der Aktieninhaber zuwiderlaufen, führte Georgi Kusnezow aus.


 

 
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