Belarus revidiert Exportleasinggesetze um Handeln im Rahmen der Zollunion zu koordinieren

      Belarussische Exportleasinggesetze sollen revidiert werden. Dieses Thema stand im Mittelpunkt des Treffens zwischen dem belarussischen Präsident Alexander Lukaschenko, dem Wirtschaftsminister Nikolai Snopkow und dem Helfer des Präsidenten Pjotr Prokopowitsch. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs der Telegraphenagentur BelTA mit. Leasing ist einer der wichtigsten Handlungsfelder der belarussischen Exportpolitik.  Revision der Exportleasinggesetze und Leasinggeber-/nehmerrechte rührt von der Notwendigkeit her, das weitere Handeln im Rahmen der Zollunion zu koordinieren.
       Die Regierung schlägt gewisse Änderungen der aktuellen Leasingverfahren vor. Einer davon betrifft Rechte des Leasinggebers im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit. Transportkosten können dadurch erspart werden. Auch für staatliche Leasinggeber eröffnen sich neue Möglichkeiten, vor allem in Bezug auf Technik und Fahrzeuge. Auf Transporte entfallen 64% aller Leasingexporte. Die Kontrolle über die Rückkehr der Devisenerlöse von Leasinggeschäften übernimmt die Nationalbank. Der Staatschef bewilligte Regierungsansätze und gab entsprechende Anweisungen.

 
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