Parlamentswahlen in Belarus haben allgemeingültigen demokratischen Standards entsprochen

Parlamentswahlen in Belarus haben allgemeingültigen demokratischen Standards entsprochen. Das geht aus der Abschlusserklärung der GUS-Wahlbewertungsmission hervor, die auf der offiziellen Webseite des GUS-Exekutivkomitees veröffentlicht ist.  GUS-Wahlbeobachter sind zum Schluss gekommen, hieß es, dass „die vergangenen Wahlen den allgemeingültigen demokratischen Normen entsprachen, transparent und offen waren und eine freie Willensäußerung belarussischer Bürger ermöglicht haben. Die Wahlen vom 23. September 2012 verliefen strickt nach der Verfassung und der Wahlgesetzgebung der Republik Belarus.“
Die Mission stellte fest, dass die Wahlkampagne organisiert und friedlich durchgeführt worden sei. Verwaltungsorgane und Wahlkommissionen hätten auf allen Ebenen das Wahlrecht der Bürger gewährleistet. Auch das belarussische Wahlgesetz dürfe als eine ausreichende Rechtsbasis für die Durchführung freier und demokratischer Wahlen angesehen werden. Änderungen des Wahlgesetzes von 2010 sehen die GUS-Wahlbeobachter als positiv an, unter anderem die Bildung von Wahlkreis- und Wahlbezirkskommissionen, Registrierung von Kandidaten, Unterschriftensammlung, Wahlwerbung, Bildung der Wahlfonds und vorzeitige Abstimmung. In der Erklärung der GUS-Wahlbeobachtungsmission hieß es außerdem, das belarussische Wahlgesetzbuch reglementiere alle Phasen des Wahlprozesses und garantiere Einhaltung der Wählerrechte.

 
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