Es darf keine mechanische Ausweitung von Vergünstigungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen geben. Diese Meinung äußerte Arbeitsministerin Marianna Schtschotkina während einer Online-Sprechstunde im Arbeitsministerium.
Belarus ist ein sozialorientierter Staat mit einem breit gefächerten Vergünstigungssystem. „Wir plädieren für eine gezielte Gewährung von Vergünstigungen an konkrete Personen oder Personengruppen. Es darf keine mechanische Ausweitung solcher Personengruppen geben. Der Staat wird aber in jedem Fall – sollen objektive Gründe vorliegen – solche Hilfe bereitstellen“, sagte die Ministerin.
Das Gesetz sieht in der Regel soziale Vergünstigungen für jene Bevölkerungsgruppen vor, die eine solche Hilfe tatsächlich brauchen und selbstständig nicht imstande sind, laufende Kosten zu bezahlen. Das sind Behinderte, Personen mit Strahlenkrankheit nach Tschernobyl und Personen mit besonderen Verdiensten vor dem Staat, also Helden der SU, Ordensträger, Kriegsveteranen.
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