Belarus besteht auf Verstärkung von Befugnissen der Eurasischen Wirtschaftskommission

Die Befugnisse der Eurasischen Wirtschaftskommission müssen verstärkt werden. Das erklärte Alexander Lukaschenko in der heutigen Sitzung des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrates.

„Belarus hat mehrere Initiativen in der EAWU auf den Weg gebracht, eine davon bezieht sich auf die Befugnisse der Eurasischen Wirtschaftskommission, die zu verstärken sind. Erfolge in diesem Bereich sind leider nicht zu sehen. Von welcher Entwicklung kann überhaupt die Rede sein, wenn die Kommission immer noch nicht befugt ist, als eigenständige Person in Streitfällen das EAWU-Gericht anzurufen?“ fragte er.

Im laufenden Jahr hat die Eurasische Wirtschaftsunion trotz Pandemie sehr intensiv mit internationalen Organisationen zusammengearbeitet. Im Rahmen der Handelsabkommen mit China, Vietnam und Iran wurden mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Die Gespräche über Handelsabkommen mit Ägypten, Israel und Indien werden fortgeführt. Es stehen Verhandlungsgespräche zur Liberalisierung des Handels mit Indonesien und Mongolei an.

Bei der Umsetzung der Digitalen Tagesordnung werden entsprechende Transportkorridore gebildet. In den Bereichen industrielle Kooperation, Lohnfertigung, Technologietransfer und Beschäftigungsförderung wird eine Reihe von Maßnahmen unternommen.

Aus objektiven Gründen konnte man nicht alle Punkte des belarussischen EAWU-Vorsitzplans 2020 umsetzen. „Für gewisse Maßnahmen war ein Jahr zu wenig. Dennoch werden die EAWU-Staaten auch im kommenden Jahr die Arbeit im Rahmen begonnenen Projekte fortsetzen“, zeigte sich Alexander Lukaschenko überzeugt.

 
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