Änderungen des Bildungsgesetzbuches werden dem Parlament im Dezember vorgelegt

Änderungen des Bildungsgesetzbuches werden der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung im Dezember 2015 vorgelegt, sagte Vizepremierministerin Natalja Kotschanowa in der gemeinsamen Sitzung zweier Parlamentskammern.
„Der Bildungskodex wird im Moment nachgeschleift. Im Dezember legen wir der Repräsentantenkammer den Gesetzentwurf zur Änderung des geltenden Bildungsgesetzbuches vor“, sagte die Vizepremierministerin.
Das wichtigste Kettenglied des Bildungssystems sei die allgemeinbildende Schule, sagte Kotschanowa. „In diesem Bereich gehen wir sehr vorsichtig vor, ohne Eile und ohne Zuck. Wir belassen zum Beispiel das Aufnahmealter für die Grundschule bei alten Werten - 6 bis 7 Jahre. In einigen Fällen muss der Arzt über die Bereitschaft des Kindes zur Schule entscheiden“, sagte sie.
„Wir führen ab 10. Klasse fachorientierte Ausbildung ein, den sogenannten erweiterten Unterricht mit zusätzlichem berufsorientierten Fakultativangebot. Dazu die Schülerauslese auf Wettbewerbsgrundlage. Dabei belassen wir die Möglichkeit, auch in der 10. Klasse der Sekundarstufe I die allgemeinbildenden Fächer zu erlernen“, führte Natalja Kotschanowa aus.

 
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