Ministerrat verabschiedet Regeln für Mediation in Belarus

Für Mediation (außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites) wurden mit dem Beschluss des Ministerrates neue Regeln beschlossen. Dieser Beschluss ist auf dem offiziellen Rechtsportal veröffentlicht worden.
Der Beschluss des Ministerrates ist eine logische Fortsetzung des 2013 verabschiedeten „Mediationgesetzes.“ Die Regeln stellen wichtige Aufgaben für Mediation als Schlichtungsverfahren auf: Erlangung einer gemeinsamen Vereinbarung durch gegenseitige Akzeptanz und Befriedigung von Bedürfnissen und Interessen; das Erzielen einer Versöhnung; Erarbeitung gegenseitig akzeptabler Schlichtungsbedingungen und Aufbewahrung partnerschaftlicher Beziehungen zwischen Konfliktparteien.
Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation sind unter anderem Freiwilligkeit, Verschwiegenheit, Ergebnisoffenheit, Allparteilichkeit. Mediationsparteien sind berechtigt, selbstständig einen Mediator zu wählen und an ihn zusätzliche Forderungen zu stellen. Der Beschluss tritt am 24. Januar 2014 in Kraft.

 
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