Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung der Geldwäsche in Belarus entsprechen allen internationalen Standards


Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung der Geldwäsche in Belarus entsprechen allen internationalen Standards. Das wurde im Anschluss an das Treffen zwischen belarussischen Behörden und Experten des Europarates in der belarussischen Staatsgeneralanwaltschaft bekannt gegeben. Im Mittelpunkt des Treffens standen Analyse und Typologie der Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Wirtschaftskreislauf. Daran nahmen Projektberater „Qualitätsmanagement und Korruptionsbekämpfung“ des Europarates Tilman Hoppe und Leiter des Finanzaufklärungsdienstes von Liechtenstein, Daniel Thelesklaf, teil. Belarus vertrat Abteilungsleiter Korruptionsbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft, Igor Grejbo.
Im Verlauf des Treffens wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Teilnahme der Republik Belarus am Programm des Europarates „Qualitätsmanagement und Korruptions-bekämpfung“ eine sehr wichtige Bedeutung hat. Hierzulande werde viel Wert auf Einhaltung aller internationalen Verträge im Bereich Bekämpfung der Kriminalität, Verhinderung von Terroraktivitäten, Kampf gegen Korruption in Staatsorganen gelegt. Die Experten europäischer Organisationen wurden über die Bemühungen und Erfolge belarussischer Organe im Bereich Bekämpfung der Geldwäsche informiert.

 
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